Neuropsychologische Sprechstunde

M.Sc. Nina Koch, Leiterin unserer Organisation und Weiterbildungsstätte Neuropsychologie EAN, deckt in ihrer neuropsychologischen Sprechstunde alle wichtigen Gebiete der Neuropsychologie ab. Die Sprechstunde richtet sich an Patientinnen und Patienten mit neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen sowie unfallbedingten Hirnverletzungen.

Im Rahmen der neuropsychologischen Sprechstunde erfolgt eine ausführliche neuropsychologische Untersuchung, um bestehende kognitive Ressourcen und Einschränkungen zu erfassen. Nebst einem umfassenden Inventar an standardisierten und normierten neuropsychologischen Testverfahren, setzen wir bei unseren Untersuchungen auch eine Reihe von Fragebogen und Screeningsverfahren ein, die entsprechend der Fragestellung individuell und hypothesengeleitet zusammengestellt werden.

Auf der Grundlage der neuropsychologischen Befunde wird je nach Wunsch Stellung genommen zu differentialdiagnostischen Fragestellungen, Behandlungsempfehlungen oder Funktionsfähigkeit in Alltag, Schule und Beruf.

Schwerpunkte der neuropsychologischen Sprechstunde:

  • Die Lese-/Rechtschreibstörung und die Rechenstörung sind die häufigsten Teilleistungsstörungen. Sind sie nicht massiv ausgeprägt und/oder werden sie in der Primarschule nicht erkannt, so können sie erst in der Lehre, auf dem Gymnasium oder im Berufsleben zu Schwierigkeiten führen.

  • ADHS steht für Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung. Im Zentrum der Symptome stehen Defizite bei der Aufmerksamkeitsleistung. Ablenkende Reize können nicht genügend ausgeblendet werden und/oder die Aufmerksamkeit kann nicht über eine längere Zeit aufrecht erhalten werden. Daneben fallen die Betroffenen durch Probleme bei der Selbstorganisation und der Priorisierung von Aufgaben, impulsiven Handlungen und Verhaltensauffälligkeiten mit Konfliktpotential auf. In den letzten 10 bis 15 Jahren wurde deutlich, dass sich eine ADHS nicht “auswächst”. Mehr als die Hälfte der in der Kindheit Betroffenen leiden auch im Erwachsenenalter noch unter Defiziten der Aufmerksamkeit.

  • Manchmal liegt es an einer nicht erkannten Lernbehinderung oder auch leichten Intelligenzminderung, wenn es Betroffenen nicht gelingt, eine Ausbildung abzuschliessen und auf dem 1. Arbeitsmarkt erwerbsfähig zu sein. Gerade im Zusammenhang mit beruflichen Massnahmen durch SVA ist es wichtig, die allgemeine Intelligenz mit Hilfe normierter Testverfahren zu bestimmen.

  • Das Asperger-Syndrom gehört zu den Autismus-Spektrum-Störungen. Diesse beginnen alle im Kindesalter, zeigen einen chronischen Verlauf und bestehen bis ins Erwachsenenalter. Kernsymptome sind 1.) eine qualitative Beeinträchtigung im sozialen Verständnis und der sozialen Interaktion, 2.) abweichende Kommunikationsmuster und 3.) ein eingeschränktes, stereotypes und repetitives Repertoire an Handlungs- oder Bewegungsmustern, Interessen oder Vorlieben.

    Im Gegensatz zum frühkindlichen Autismus findet sich beim Asperger-Syndrom kein Entwicklungsrückstand der intellektuellen Fähigkeiten.

  • Kognitive Beeinträchtigungen wie Konzentrations- und Gedächtnisstörungen können auch im Rahmen psychiatrischer Erkrankungen wie Depressionen und Schizophrenien auftreten. Dann ist es wichtig, den Schweregrad der Defizite zu bestimmen. Zudem muss geklärt werden, ob nicht noch andere Faktoren wie eine unerkannte vorbestellende Teilleistungsstörung, eine ADHS oder Lernbehinderung zu der Beeinträchtigung beiträgt.

  • Von kognitiven Defiziten spricht man, wenn nach einer Hirnschädigung die ursprünglich gute intellektuelle Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Je nach Schweregrad kann nur die Ausübung eines anspruchsvollen Berufes oder aber auch die Alltagsbewältigung eingeschränkt sein und damit eine Demenz vorliegen.

  • Neben der Alzheimer-Krankheit können verschiedenste Hirnerkrankungen zu einem - meist langsam fortschreitenden - Verlust der intellektuellen Leistungsfähigkeit führen. Die Früherkennung und Abgrenzung zu normalen Alterungsprozessen sind wichtige europsychologische Fragestellungen.

 
 
 
 

Untersuchungen für Atteste und Bedarfsabklärungen:

  • Wurden eine ADHS, eine Lese-/Rechtschreibstörung oder eine Rechenstörung diagnostiziert, so kann bei Berufsschulen, Gymnasien und auch Hochschulen ein Gesuch um einen Nachteilsausgleich gestellt werden. Wurde die Abklärung bei uns durchgeführt, so können wir die für das Gesuch notwendigen Atteste ausstellen.

  • Kognitive Beeinträchtigungen führen in vielen Berufen zu einer reduzierten Arbeitsfähigkeit. Durch eine umfassende neuropsychologische Untersuchung unterstützen wir Ihre behandelnde Ärztin, Ihren behandelnden Arzt bei Feststellung der noch vorhandenen Arbeitsfähigkeit.

  • Gerade bei jungen Erwachsenen, denen es nicht gelungen ist, eine Ausbildung abzuschliessen, stellt sich die Frage nach medizinischen Gründen, welche berufliche Massnahmen durch die SVA begründen lassen.